Als „Natura 2000“ wird ein länderübergreifendes Schutzgebietssystem innerhalb der Europäischen Union bezeichnet. Es umfasst Flächen, die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie von 1992 und der Vogelschutzrichtlinie von 1979 geschützt sind.
Ziel der dafür maßgeblichen FFH-Richtlinie ist es, ein System von idealerweise zusammen hängenden (kohärenten) Schutzgebieten zu schaffen (Art. 3 Abs.1 FFH-Richtlinie), um die Artenvielfalt, nicht die biologische Vielfalt, innerhalb der EU dadurch nach einheitlichen Kriterien dauerhaft zu schützen und zu erhalten (Art. 2 Abs. 1 FFH-Richtlinie; Biotopverbund). Eher symbolisch wurde daher als Bezeichnung der Begriff „Natura 2000“ gewählt. In vielen Ländern sind jedoch auch 2007 noch nicht alle geplanten Schutzgebiete tatsächlich rechtlich abgesichert.
Die FFH-Richtlinie und daran angeschlossen die Natura–2000–Maßgaben bilden für den Naturschutz jedoch ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zum Lebensraum- und Artenschutz. In Deutschland wurde Natura 2000 mit der Umsetzung in nationales Recht innerhalb des Bundesnaturschutzgesetzes im April 1998 rechtsverbindlich.
Grundsätzlich geschützt werden im Rahmen der Natura–2000–Schutzgebiete in erster Linie bestimmte Lebensraumtypen und Arten, die in den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgelistet sind. Bezweckt wird mit einem solchen Schutzstatus neben der Bewahrung auch die Wiederherstellung eines „günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse“.
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